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Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen

Ernst Pennekamp GmbH & Co. OHG, Industrieofen-, Apparate- und Maschinenbau, Königsfelder Str. 38-42, 58256 Ennepetal (Stand: 01.05.2020)

1. Geltungsbereich der Bedingungen
Für unsere Lieferungen und Leistungen gelten ausschließlich diese Verkaufs- und Lieferbedingungen. Geschäftsbedingungen des Kunden, die wir nicht ausdrücklich schriftlich anerkennen, werden nicht Bestandteil der Geschäftsbeziehung, auch wenn wir ihnen im Einzelfall nicht widersprechen.


2. Vertragsschluß, Vertragsinhalt, Unterlagen
2.1 Unsere Angebote sind freibleibend.
2.2 Der Inhalt des Liefervertrages bestimmt sich einzig nach unserer Auftragsbestätigung. Etwaige Angebote oder der Auftragsbestätigung beigefügte Skizzen, Zeichnungen oder Beschreibungen sind für die Auftragsdurchführung unverbindlich.
2.3 Kostenanschläge, Skizzen, Zeichnungen oder Beschreibungen und ähnliche Unterlagen verbleiben in unserem Eigentum und können jederzeit zurückverlangt werden. Ungenehmigte Vervielfältigungen, eine Zugänglichmachung an Konkurrenzunternehmen oder ähnliche mißbräuchliche Verwendungen durch den Kunden sind untersagt.
2.4 Wir sich berechtigt, aus technischen Gründen auch ohne ausdrückliche Genehmigung des Kunden von der Auftragsbestätigung abzuweichen.


3. Lieferung; Lagergebühren
3.1 Lieferfristen und -termine gelten stets nur annähernd, es sei denn, sie seien in der Auftragsbestätigung ausdrücklich als verbindlich bezeichnet. Jedoch wird die Lieferung spätestens innerhalb von vier Wochen nach der vorgesehenen Lieferfrist bzw. Liefertermin erfolgen. Für den Fall von Ereignissen, die nicht in unserem Verantwortungsbereich liegen, wie etwa Störungen auf Grund höherer Gewalt, Streiks, Aussperrungen oder sonstige rechtmäßige Arbeitskampfmaßnahmen, Betriebsstörungen, Störungen bei der Eigenbelieferung, verlagert sich der Lieferzeitpunkt um die Dauer der Störung zuzüglich einer den Umständen angemessenen Anlauffrist. Das gleiche gilt, wenn die Leistung sich aus Gründen verzögert, die im Bereich des Kunden liegen.
3.2 Rechte des Kunden für den Fall der Überschreitung der Lieferfristen- bzw. -termine unterliegen den Bestimmungen der Ziff. 9 und 10.
3.3 Versandart und Verpackung unterliegen unserem Ermessen. Die Versicherung der Ware gegen Transportschäden und sonstige Risiken erfolgt nur auf ausdrücklichen Wunsch und auf Kosten des Kunden.
3.4 Verzögern sich Versand oder Zustellung aus Gründen im Verantwortungsbereich des Kunden, kann dem Kunden für jeden angefangenen Monat Lagergeld in Höhe von 0,5 % des Preises der Ware, höchstens jedoch insgesamt 5%, berechnet werden. Die Geltendmachung eines höheren und der Nachweis eines niedrigeren Schadens bleiben unbenommen.


4. Gefahrübergang
Der Versand der Ware erfolgt auf Gefahr des Kunden. Die Gefahr geht, auch wenn frachtfreie Lieferung vereinbart ist, mit der Übergabe der Ware an den Spediteur oder Frachtführer oder an die sonstige Transportperson mit Beginn des Verladevorgangs, spätestens jedoch mit dem Verlassen unseres Werkes, auf den Kunden über. Verzögert sich die Versendung aus Gründen, die beim Kunden liegen, geht die Gefahr mit der Anzeige der Versandbereitschaft über. Lagerkosten nach Gefahrübergang trägt der Kunde.


5. Leistungen des Kunden bei Aufstellung und Montage
5.1 Der Kunde hat auf seine Kosten zu übernehmen und rechtzeitig zu stellen:
5.1.1 Ausschachtungsarbeiten und Herstellung der Fundamente, Bedienungsgruben, Bühnen und Abdeckungen, Rauchkanäle und die Lieferung der gesamten hierzu erforderlichen Materialien. Die Fundamente sind, besonders bei hohem Grundwasserstand, entsprechend stark und wasserdicht auszuführen. Die Prüfung und Verantwortung hierfür ist Sache des Käufers. Arbeitspläne für die Fundamente werden auf Wunsch ohne Gewähr von uns geliefert.
5.1.2 Fortschaffen der restlichen, für die Hinterfüllung der Fundamente nicht benötigten Erdmassen;
5.1.3 Lieferung von Wasser, Öl, Luft, Gas, Dampf, Strom, Heizung und Beleuchtung einschließlich der erforderlichen Zu- und Ableitungen;
5.1.4 Gestellung von Rüst- und Schalhölzern, Hebezeugen und Baugeräten, Gestellung verschließbarer und trockener Räume für unsere Leute und Materialien, sowie von Hilfskräften bei der Montage.


6. Preise; Zahlungsbedingungen
6.1 Unsere Preise verstehen sich rein netto ab Werk zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer ohne Fracht und Verpackung. Soweit nicht ausdrücklich bestimmte Preise vereinbart worden sind, liefern wir zu den am Tage der Auslieferung geltenden Listenpreisen. Treten nach Abschluß des Liefervertrages Erhöhungen unserer Kostenfaktoren, z. B. der Kosten für Rohstoffe, Energie, Löhne oder Fracht ein, so sind wir auch bei ausdrücklicher Vereinbarung bestimmter Preise berechtigt, den Lieferpreis in angemessenem Umfang anzupassen. Erhöht sich dadurch der Preis um mehr als 10 %, so kann der Kunde durch unverzügliche schriftliche Erklärung vom Vertrag zurücktreten. Betrifft die Preisanpassung nur einen Teil der Lieferung, so ist der Rücktritt nur hinsichtlich dieses Teils zulässig.
6.2 Auch wenn wir die Aufstellung und Montage der Ware übernommen haben, trägt der Kunde die hierbei entstehenden Nebenkosten wie z. B. Reisekosten, Kosten für den Transport der Ware und des Werkzeugs, es sei denn, es wäre ausdrücklich etwas anderes vereinbart.
6.3 Rechnungen sind sofort nach Erhalt ohne jeden Abzug zu bezahlen. Wechsel oder Schecks werden nur erfüllungshalber zur Zahlung angenommen. Diskont- und Einziehungskosten trägt der Kunde.


7. Zurückhaltung von Zahlungen; Aufrechnungsverbot
Das Recht, Zahlungen zurückzuhalten oder mit Gegenansprüchen aufzurechnen, steht dem Besteller nur insoweit zu, als seine Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts durch den Besteller ist auch insoweit ausgeschlossen, als die Gegenansprüche nicht auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.

 

8. Eigentumsvorbehalt
8.1 Der Lieferer behält sich das Eigentum an dem Liefergegenstand bis zum Eingang aller Zahlungen aus der Geschäftsverbindung vor. Besteht im Rahmen der Geschäftsverbindung ein Kontokorrentverhältnis, so behält sich der Lieferer das Eigentum an dem Liefergegenstand bis zum Eingang aller Zahlungen aus anerkannten Salden vor.
8.2 Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist der Lieferer berechtigt, den unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Liefergegenstand ("Vorbehaltsware") zurückzunehmen. Im Falle des Zahlungsverzugs ist eine vorherige Fristsetzung nicht erforderlich. Zum Zwecke der Rücknahme der Vorbehaltsware darf der Lieferer die Geschäftsräume des Bestellers zu den üblichen Geschäftszeiten betreten. Weitere Ansprüche des Lieferers bleiben unberührt.
8.3 Nach Rücknahme der Vorbehaltsware ist der Lieferer nach im Voraus erklärter Androhung zu deren angemessener Verwertung befugt; der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Bestellers anzurechnen, abzüglich angemessener Verwertungskosten. 8.4 Anstelle der sofortigen Rücknahme der Vorbehaltsware kann der Lieferer die Vorbehaltsware bis zum Eingang aller Zahlungen gemäß Ziffer 7. zunächst technisch stilllegen. Im Übrigen gilt Ziffer 8.2. Das Recht zur Rücknahme der Vorbehaltsware bei andauerndem Zahlungsverzug bleibt unberührt

 

9. Untersuchungspflicht; Mängelansprüche
9.1 Der Kunde hat die von uns gelieferte Ware, auch wenn Muster übersandt worden sind, unverzüglich nach Maßgabe des § 377 HGB zu untersuchen. Mängelrügen sind vom Kunden bei Mängeln, die offensichtlich oder bei ordnungsgemäßer Untersuchung erkennbar sind, innerhalb von 7 Tagen nach Eintreffen der Ware am Bestimmungsort, bei nicht erkennbaren Mängeln innerhalb von 7 Tagen nach Entdeckung des Mangels schriftlich zu erheben. Geht die Mängelrüge innerhalb der genannten Fristen nicht bei uns ein, gilt die Ware als genehmigt.
9.2 Wir haften für Mängel (Sach- und Rechtsmängel) der gelieferten Ware ausschließlich in der Weise, daß nach unserer Wahl Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels oder eine kostenfreie Lieferung einer mangelfreien Ware erfolgt. Auf diese Nacherfüllung finden diese Verkaufs- und Lieferbedingungen Anwendung. Bei zweimaligem Fehlschlagen dieser Nacherfüllung kann der Kunde nach seiner Wahl vom Vertrage zurücktreten oder den Kaufpreis mindern.

 

10. Haftung
10.1 Jedwede Haftung unsererseits auf Schadensersatz – gleich aus welchem Rechtsgrunde – für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, insbesondere wegen oder im Zusammenhang mit Mängeln der gelieferten Ware, Unmöglichkeit, Verzug, unerlaubter Handlung (insbesondere Produzentenhaftung) ist ausgeschlossen, es sei denn, der Schaden ergibt sich aus einer Verletzung vertragswesentlicher Pflichten durch uns oder unsere Erfüllungsgehilfen, aus einem fahrlässigen Verhalten unsererseits, aus Vorsatz oder einem grob fahrlässigen Verhalten unserer Organe, gesetzlichen Vertreter und leitenden Angestellten.
10.2 Jedwede Haftung unsererseits auf Schadensersatz – gleich aus welchem Rechtsgrunde – für sonstige Schäden, insbesondere wegen oder im Zusammenhang mit Mängeln der gelieferten Ware, Unmöglichkeit, Verzug, unerlaubter Handlung (insbesondere Produzentenhaftung) ist ausgeschlossen, es sei denn, der Schaden ergibt sich aus einer Verletzung vertragswesentlicher Pflichten durch uns oder unsere Erfüllungsgehilfen, aus einem grob fahrlässigen Verhalten unsererseits, aus Vorsatz oder einer groben Fahrlässigkeit unserer Organe, gesetzlichen Vertreter und leitenden Angestellten.
10.3 Außer im Falle vorsätzlichen Verschuldens oder bei Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht ist unsere Haftung jedenfalls auf den Ersatz des typischen und vorhersehbaren Schadens beschränkt.
10.4 Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz bleiben unberührt.
10.5 Der Haftungsausschluß gemäß Ziff. 10.1 - 10.3 erstreckt sich auch auf Ansprüche gegen unsere Organe, gesetzlichen Vertreter, leitenden und nicht leitenden Angestellten und sonstigen Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen.

 

11. Verjährung
11.1 Ansprüche gegen uns verjähren in einem Jahr, es sei denn, die Ansprüche beruhen auf vorsätzlichem Handeln unsererseits. Die Verjährungsfrist wegen Gewährleistungs- und Mängelansprüchen gemäß Ziff. 9.2 beginnt mit der Ablieferung der Ware. Im Übrigen beginnt die Verjährungsfrist mit dem Schluß des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist.
11.2 § 478 BGB bleibt unberührt.

 

12. Schriftform; Schlußvorschriften
12.1 Sämtliche nach dem Liefervertrag oder nach diesen Bedingungen abzugebende Erklärungen, insbesondere Anzeigen, Vereinbarungen, Nebenabreden oder Vertragsänderungen, bedürfen der Schriftform.
12.2 Erfüllungsort für alle sich aus Geschäften mit uns ergebenden Rechte und Pflichten ist für beide Vertragsteile der Ort unseres Sitzes (Ennepetal).
12.3 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus jedem Geschäft zwischen uns und dem Kunden richtet sich nach unserer Wahl nach dem Ort unseres Sitzes (Ennepetal) oder des Sitzes des Kunden. Für Klagen des Kunden ist der Ort unseres Sitzes bestimmend für den Gerichtsstand.
12.4 Die Beziehungen zwischen uns und dem Kunden unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das UN-Kaufrecht (CISG) gilt nicht.

13. Personenbezogene Daten
Personenbezogene Daten (z.B. Anrede, Name, Anschrift, E-Mail-Adresse) werden von uns ausschließlich gemäß geltender Gesetze, insbesondere des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) sowie des Telemediengesetzes (TMG) erhoben, verarbeitet und gespeichert.
13.1 Wir stellen im Rahmen unserer Datenschutzerklärung auf www.pennekamp.de ergänzende Informationen zum Datenschutz sowie zu Art, Umfang und Zweck der unsererseits vorgenommenen Erhebung und Verwendung personenbezogener Daten bereit.