Ernst Pennekamp GmbH & Co. OHG, Industrieofen-, Apparate- und Maschinenbau, Königsfelder Str. 38-42, 58256 Ennepetal (Stand: 28.11.2024)
Allgemeine Einkaufsbedingungen
Unsere Bestellung erfolgt unter der ausschließlichen Geltung dieser Allgemeinen Einkaufsbedingungen.
§ 1 Geltung (1) Diese Einkaufsbedingungen gelten ausschließlich. Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen werden von uns nicht anerkannt, sofern wir diesen nicht ausdrücklich schriftlich zugestimmt haben.
(2) Diese Einkaufsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte zwischen den Parteien sowie auch dann, wenn wir in Kenntnis abweichender oder entgegenstehender Bedingungen die Ware vorbehaltlos annehmen.
(3) Diese Allgemeinen Einkaufsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern.
§ 2 Angebot, Annahme Der Verkäufer ist verpflichtet, Bestellungen innerhalb angemessener Frist, längstens jedoch innerhalb einer Frist von zwei Wochen anzunehmen.
§ 3 Preise, Zahlung (1) Der Angebotspreis versteht sich für Lieferung frei Haus, einschließlich der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer sowie einschließlich der Kosten für Verpackung, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart.
(2) Der Kaufpreis ist zahlbar innerhalb von 60 Tagen ab Lieferung und ordnungsgemäßer Rechnungsstellung mit 4% Skonto oder innerhalb von 90 Tagen ab ordnungsgemäßer Rechnungsstellung netto, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart.
§ 4 Aufrechnung, Zurückbehaltung Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte stehen uns im vollen gesetzlichen Umfang zu.
§ 5 Lieferung (1) Alle in der Bestellung genannten oder anderweitig vereinbarten Liefertermine sind bindend.
(2) Der Verkäufer ist verpflichtet, uns über jegliche drohende oder eingetretene Nichteinhaltung eines Liefertermins, deren Ursachen und die voraussichtliche Dauer der Verzögerung unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Der Eintritt des Lieferverzugs bleibt davon unberührt.
(3) Für den Fall des Lieferverzuges stehen uns alle gesetzlichen Ansprüche zu. Wenn der Käufer nicht vom Recht des Rücktritts Gebrauch macht, werden folgende Nachlässe vereinbart:
- Lieferverzug bis zu 7 Tage = kein Nachlass
- Lieferverzug zwischen 8 und 14 Tage
= 10 % Rabatt auf den Einkaufspreis
- Lieferverzug zwischen 15 und 21 Tage
= 15 % Rabatt auf den Einkaufspreis
Auch ein Rücktritt in Teilen vom Vertrag ist dem Käufer möglich.
Sollten Waren, die vom Rücktritt betroffen sind, bereits beim Käufer eingetroffen sein, so hat der Verkäufer die Ware binnen drei Monaten auf eigene Kosten abzuholen. Anderenfalls können die Waren vom Käufer vernichtet werden. Darüber hinausgehende Schadenersatzansprüche bleiben unberührt.
§ 6 Gefahrübergang, Versendung. Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen
Verschlechterung der Ware geht mit ordnungsgemäßer und
vollständiger Lieferung frei Haus am genannten
Bestimmungsort auf uns über.
§ 7 Mängelhaftung, Gewährleistung (1) Gesetzliche Gewährleistungsrechte stehen uns uneingeschränkt zu. Insbesondere sind wir berechtigt, nach unserer Wahl Beseitigung des Mangels oder Lieferung einer mangelfreien Sache bzw. Schadensersatz zu verlangen.
(2) Bei Gefahr im Verzug sind wir berechtigt, nach entsprechender Anzeige an den Verkäufer Mängelbeseitigung auf Kosten des Verkäufers selbst vorzunehmen.
(3) Die Untersuchungs- und Rügepflicht gemäß § 377 HGB wird abbedungen.
(4) Mängelgewährleistungsansprüche verjähren 36 Monate nach Gefahrübergang.
§ 8 Versicherung Der Verkäufer ist verpflichtet, uns von jeglicher Haftung gegenüber Dritten bzw. von Ansprüchen Dritter, die durch Herstellung, Lieferung, Lagerung oder Verwendung der gelieferten Ware entstehen, auf erstes Anfordern freizustellen.
Die Freistellungsverpflichtung gilt nicht, soweit der Anspruch auf grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Pflichtverletzung unsererseits beruht.
§ 9 Rechtsmängel (1) Der Verkäufer gewährleistet, dass die Ware frei von Rechten Dritter geliefert wird und durch die Lieferung keine Rechte Dritter verletzt werden. Der Verkäufer stellt uns insoweit von etwaigen Ansprüchen Dritter auf erstes Anfordern frei.
(2) Ansprüche aus Rechtsmängeln verjähren gemäß § 7 (3).
§ 10 Rechtswahl, Gerichtsstand (1) Dieser Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland (unter Ausschluss des UN-Kaufrechts).
(2) Erfüllungsort sowie ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist der Ort unseres Sitzes (Ennepetal) bestimmende Gerichtsstand.